SQs Master

 

Den Blick über den Tellerrand ermöglichen euch die SQs. Dabei kann man zwischen allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen wählen. Zu allgemeinen SQs zählen unter anderem Sprachkurse im Sprachenzentrum. Insgesamt dürft ihr jedoch nur maximal 5 SQs aus dem allgemeinen Bereich einbringen. Weitere Leistungen aus dem allgemeinen Pool werden jedoch im Transcript of Records erwähnt und gehen nicht „verloren“. Es ist des Weiteren nicht zwingend nötig allgemeine SQs zu belegen. Aus dem fachspezifischen Bereich müssen somit mindestens 15 ECTS eingebracht werden, wobei mindestens 10 ECTS Punkte benotet sein müssen. Habt ihr mehr als 10 benotete ETCS, so gehen nur die besten 10 Punkte in die Endnote ein.
Die Module Zusatzqualifikationen außerhalb der Naturwissenschaften und Zusatzqualifikation MINT sind Hüllenmodule. Dadurch könnt ihr auch VL und Seminare in euer Zeugnis einbringen, die nicht Bestandteil der angebotenen SQs sind. Zum Beispiel BWL oder Jura. Bitte beachtet dabei, dass diese Module nur als bestanden/nicht bestanden gewertet werden. Es kann jeweils nur eine Veranstaltung im Bereich Zusatzqualifikationen außerhalb der Naturwissenschaften und Zusatzqualifikation MINT anerkannt werden. Im Zeugnis werden eure Leistungen mit den oben erwähnten Modulnamen verbucht. Die wirkliche Inhalt/Name der Veranstaltung können u.U. im Diploma Supplement stehen oder ihr fragt nach einer Teilnahmebestätigung. Diese könnt ihr dann z.B. Bewerbungen beilegen um genauer zu erklären was ihr besucht habt. Das Wort MINT ist ein Fusionswort das Veranstaltungen aus dem Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik einschließt. Bei Unklarheiten wendet euch einfach an uns oder Herrn Palmetshofer.

Auch im Masterstudium sind neben den zwei Hauptkursen, 15 ECTS-Punkte aus Schlüsselqualifikationen zu erbringen. Diese im Wahlpflichtbereich 2 zusammengefassten Veranstaltungen gehen dabei nicht in die Gesamtnote mit ein. Aus diesem Grund kann man sich Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich 1 als sogenannte „Sitzscheine“ anrechnen lassen. Dabei dürfen die Module nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, sondern die Anwesenheit muss durch den jeweiligen Dozenten bestätigt werden. (Mit einer Liste und deren Unterschrift) Dabei gibt es pro Semesterwochenstunde 2 ECTS-Punkte.
Neben den speziellen Vorlesungen und Seminare für den Wahlpflichtbereich 2, können auch Tutorentätigkeiten, eigene Seminare und HiWi-Tätigkeit (1 ECTS-Punkt pro 30 Arbeitstunden) angerechnet werden. Auch hierfür ist Herr Palmetshofer der Ansprechpartner.

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